Was Sie anschließend erledigen sollten:

  • Abmeldung des/der Verstorbenen bei den Meldeämtern allfälliger Zweit- und Nebenwohnsitzen
  • Bei der zuständigen Pensions- und Krankenversicherung führen Sie die Abmeldung mit einer gebührenfreien Sterbeurkunde durch

  • An- und Ummeldungen bei privaten Versicherungen sind jeweils mit einer vergebührten Sterbeurkunde zu erledigen

  • Eine vergebührte Sterbeurkunde ist zum Notar mitzunehmen. Das Standesamt verständigt das örtliche Bezirksgericht vom Todesfall. Die Verlassenschafts-abhandlung selbst wird vom zuständigen Notar, der sich mit Ihnen in Verbindung setzen wird, durchgeführt.

Zum Besuch beim Notar bereiten Sie bitte folgenden Dokumente vor:

  • Namen, Adressen, Familienstand und Geburtsdaten der nächsten Verwandten

  • Sterbeurkunde, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis und Meldezettel des/der Verstorbenen

  • letztwillige Verfügung(en)

  • letzter Pensionsabschnitt des/der Verstorbenen

  • kurze Aufstellung und Belege über den Nachlass (z.B.: Kontoauszüge, Belege über Forderungen und Verbindlichkeiten, Versicherungen, Grundbuchsauszüge, Einheitswertbescheide, wichtige Verträge, Firmenbuchauszüge, Kfz-Papiere)

Ihr zuständiger Notar berät Sie gerne weiter.