Was Sie anschließend erledigen sollten:
- Abmeldung des/der Verstorbenen bei den Meldeämtern allfälliger Zweit- und Nebenwohnsitzen
- Bei der zuständigen Pensions- und Krankenversicherung führen Sie die Abmeldung mit einer gebührenfreien Sterbeurkunde durch
- An- und Ummeldungen bei privaten Versicherungen sind jeweils mit einer vergebührten Sterbeurkunde zu erledigen
- Eine vergebührte Sterbeurkunde ist zum Notar mitzunehmen. Das Standesamt verständigt das örtliche Bezirksgericht vom Todesfall. Die Verlassenschafts-abhandlung selbst wird vom zuständigen Notar, der sich mit Ihnen in Verbindung setzen wird, durchgeführt.
Zum Besuch beim Notar bereiten Sie bitte folgenden Dokumente vor:
- Namen, Adressen, Familienstand und Geburtsdaten der nächsten Verwandten
- Sterbeurkunde, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis und Meldezettel des/der Verstorbenen
- letztwillige Verfügung(en)
- letzter Pensionsabschnitt des/der Verstorbenen
- kurze Aufstellung und Belege über den Nachlass (z.B.: Kontoauszüge, Belege über Forderungen und Verbindlichkeiten, Versicherungen, Grundbuchsauszüge, Einheitswertbescheide, wichtige Verträge, Firmenbuchauszüge, Kfz-Papiere)